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Chemieberatung

Ihre Ansprechpartnerin
Silvia Hug
  • Beratung chemischer Betriebe in allen Fragen der Verfahrenstechnik, der Sicherheit und des Umweltschutzes. Erarbeiten von zuverlässigen Lösungen und Sanierungsvorschlägen

  • Klassifizierung und Anmeldung von gewerblichen Produkten nach Chemikaliengesetz /-verordnung resp. GHS und REACH

    gefahr
  • Warnaufschriften und Etiketten
  • EG-Sicherheitsdatenblätter
  • CH-Sicherheitsdatenblätter
  • Einteilung von Stoffen und Erzeugnissen in Brand-, Lager-, Gefahr und Öko-Toxizitätsklassen
  • Anforderungen zur Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen in Bezug auf Risiko- und Gefährdungsanalysen.

 

Gefahrgutbeauftragte

 

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Was für Anforderungen stellt die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GGBV) an meinen Betrieb?
Das Unternehmen muss unaufgefordert der Vollzugsbehörde den eigenen Gefahrgutbeauftragten mit Schulungsnachweis schriftlich melden.

Muss ich einen Gefahrgutbeauftragten ernennen?
Das Unternehmen muss dann einen Gefahrgutbeauftragten ernennen, wenn es oberhalb der Freimenge Gefahrstoffe verpackt, einfüllt, versendet, lädt, befördert oder entlädt.

Was sind seine Aufgaben und Verantwortungen?
Ausser der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ist er für die folgenden Tätigkeiten zuständig:


Das Unternehmen bei seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern beraten
Einen jährlichen Bericht über die Tätigkeiten bezüglich Beförderung von gefährlichen Gütern erstellen
Berichterstattung bei Unfällen oder Zwischenfällen mit Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen gegen weitere Unfälle anordnen
Auf gefährliche Güter aufmerksam machen und geeignete Transportmittel und Verpackungen vorschlagen sowie deren Handhabung überprüfen
Auf gefährliche Güter aufmerksam machen und geeignete Transportmittel und Verpackungen vorschlagen sowie deren Handhabung überprüfen
Das Vorhandensein von Verfahrenanweisungen für die Mitarbeiter und der gesetzlich mitzuführenden Papiere überprüfen
Die Ausbildung der Mitarbeiter im Unternehmen überwachen  


Kann ich einen externen Gefahrgutbeauftragten beiziehen?
JA, das Unternehmen kann eine externe Person beiziehen, welche eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann. Der ernannte Gefahrgutbeauftragte nimmt im Mandat die Aufgaben des betrieblichen Beauftragten wahr und übernimmt dessen Funktion.

 

 

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